Hier können Sie den Widerruf Ihres Vertrags erklären. Bei einem Musikstück, das mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung bereits geliefert wurde, ist das Widerrufsrecht in der Regel erloschen (§ 356 Abs. 5 BGB) — Ihre Erklärung nehmen wir trotzdem entgegen und prüfen sie. Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie sofort per E-Mail.